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Firmung

Die Firmung soll die Christen bestärken und befähigen, ihren Glauben als Zeugen Christi in Wort und Tat zu verbreiten sowie gegebenenfalls auch zu verteidigen. Neben der Taufe und der Eucharistie (Erstkommunion) stellt die Firmung eines der drei Einführungssakramente (Initiationssakramente) in der katholischen Kirche dar. Die Firmung ist zudem die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten des Firmlings bei der Taufe geleistet haben. Aus diesem Grund bildet die Firmung auch die Vollendung der Taufe.

Im Sakrament der Firmung wird der Heilige Geist durch Handauflegung und Salbung auf den Firmling übertragen. Die Spendung der Firmung nimmt im Normalfall der Weihbischof/Bischof vor, was auch eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche darstellt.

Firmung

Was sind Voraussetzungen für die Firmung?

Voraussetzungen, welche den Gläubigen zur Firmung zulassen, sind folgende:

  • Der Empfang des Sakramentes der Taufe muss vorausgegangen sein.
  • Es muss eine innerliche und äußerliche Bereitschaft zur Firmung erkennbar sein (Teilnahme an der Firmvorbereitung, Mitfeiern der Eucharistie und der Wunsch, gefirmt zu werden).
  • Das entsprechende Alter muss erreicht sein, bei dem die Tragweite der Firmung bewusst ist.

Normalerweise ist es üblich, dass sich der Firmling einen Firmpaten sucht, dessen Aufgabe es ist, den Firmling bei seiner christlichen Lebensführung zu begleiten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen, um Firmpate zu werden, sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und selbst gefirmt zu sein.

In einigen Gegenden ist es auch Brauch, dass sich der Firmling den Namen eines Heiligen aussucht, den er dann als Firmnamen annimmt. Traditionell hat der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten gefeiert. Erst in den letzten Jahren finden im Rahmen der Firmung große Familienfeiern statt.

 

Wie läuft die Firmung ab?

Der Weihbischof, Bischof oder Abt spendet die Firmung, weil er als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender des Sakramentes ist. Allerdings kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch ein normaler Priester die Firmung erteilen.

Beim Ritus der Firmung selbst legt nun der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit dem geweihten Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dazu spricht er die Worte: »Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.« Daraufhin antwortet der Firmling seinerseits mit »Amen«. Der Firmpate legt zum Zeichen seiner Unterstützung bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.

Früher war es zudem üblich, dass der Firmling vom Bischof noch einen angedeuteten Backenstreich als Symbol der Stärkung bekam.

Termin-Übersicht 2024

  • Donnerstag, 29. August, 18:30 Dörsdorf:
    Üben für den Firmgottesdienst
  • Freitag, 30. August, 17:00 Dörsdorf:
    Firmung mit Weihbischof Gebert

 

Kontakte:

Diakon Hans-Peter Schild 0 68 81 / 89 97 90 (Anrufbeantworter)
schild@pfarrei-lebach.de

Pfarrbüro 0 68 81 / 23 23
pfarramt@pfarrei-lebach.de

Ihr Ansprechpartner

Kath. Pfarramt St. Marien

Pfarrgasse 8
66822 Lebach