Wahl zum Verwaltungsrat: Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten
Der Verwaltungsrat besteht aus 10 Mitgliedern und dem Pfarrer als Vorsitzendem. Er verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt. Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann Kandidatenvorschläge machen. Kandidatenvorschläge können im Pfarramt eingereicht werden bis 30.04.2024.
Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Das Formular für Kandidatenvorschläge, auf denen die Kandidierenden auch ihre Bereitschaft zur Wahl und ggfls. zur Annahme der Wahl erklären, liegt in den Kirchen aus und kann auch HIER zum Ausdrucken heruntergeladen werden. Der Wahlausschuss des Pfarrgemeinderates: Lukas Augustin, Michaela Dörr, Helmut Fercho